Juli 2016

SAMSTAG, 25.06.2016
im Kulturbahnhof Bad Homburg
Bahnhofsplatz 4 · 61352 Bad Homburg
www.kulturbahnhof-bad-homburg.de

kbhf

PROGRAMM
9.30 Uhr Registrierung / Begrüßung

10.00 Uhr Gibt es eigentlich wirklich Neues in der „SIT“-Leitlinie für uns?

Dr. Peter Eberle
Facharzt für Kinder und Jugendmedizin, Pädiatrische Pneumologie / Allergologie Kassel

10.45 Uhr Therapie und Notfallmanagement allergischer Erkrankungen
Priv. Doz. Dr. med Martin Wagemann
Geschäftsführender Oberarzt, Leiter des Schwerpunkts Rhinologie, Allergologie und Endoskopische Schädelbasischirurgie, Leiter des Forschungslabors, Düsseldorf

11.30 Uhr Kaffeepause

12.00 Uhr Die aktuelle Leitlinie „Atopische Dermatitis“- Was bedeutet sie für die Praxis?
Prof. Dr. med. Natalija Novak
Leitung der Experimentellen Allergologie und Immundermatologie Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie Bonn

12.45 Uhr Die Hausstaubmilbenallergie: Das Chamäleon der Allergologie
Dr. Jörg Nebel
Facharzt für HNO-Heilkunde, Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz

13.30 Uhr Sinnvolle Allergiediagnostikin der Praxis
Dr. Petra Zieglmayer
HNO, Allergiezentrum Wien West

14.15 Uhr Zusammenfassung / Ende

Imbiss


Anmeldung


Die Veranstaltung ist bei der ÄK Hessen zur Zertifizierung eingereicht.

Diese Veranstaltung wird unterstützt von:
Almirall Hermal GmbH / 2.500 €, Bencard Allergie GmbH, HAL Allergie GmbH / 2.500 € plus Referent, EUROIMMUN AG / 2.500 €, Lofarma Deutschland GmbH / 1.500 € plus Referent, L’Oréal Deutschland GmbH, Meda Pharma GmbH & Co. KG / 2.500 Euro, Thermo Fisher Scientific Inc. / Referent

Die angegebenen Beträge umfassen sämtliche Leistungen des jeweiligen Unternehmens an den Veranstalter für die Planung, Organisation und Durchführung dieser Veranstaltung. Im Gegenzug wird dem jeweiligen Unternehmen ein Recht zur Produktinformation und Werbung an dem gesondert ausgewiesenen Ausstellungs- und Informationsstand eingeräumt, das unter Vorbehalt der Einhaltung der einschlägigen berufsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften sowie der vertraglichen Vorgaben des Veranstalters steht.